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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2010 - L 7 AS 1292/09 B ER   

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https://dejure.org/2010,122755
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2010 - L 7 AS 1292/09 B ER (https://dejure.org/2010,122755)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.01.2010 - L 7 AS 1292/09 B ER (https://dejure.org/2010,122755)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. Januar 2010 - L 7 AS 1292/09 B ER (https://dejure.org/2010,122755)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.08.2008 - L 7 AS 263/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2010 - L 7 AS 1292/09
    Mit Beschluss vom 07. August 2008 (Az.: L 7 AS 263/08 ER) verpflichtete der angerufene Senat den Antragsgegner, ab dem 18. Januar 2008 den Antragstellern Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende in Höhe von 323, 00 EUR monatlich bis zur Hauptsacheentscheidung zu erbringen.

    Im Rahmen des vorliegenden Eilverfahrens ist jedoch - wie die Bemühungen des angerufenen Senats in dem Verfahren L 7 AS 263/08 ER, des 9. Senats des LSG in dem Verfahren L 9 AS 675/08 ER und des Antragsgegners aufgrund des Fortzahlungsantrags vom 28.08.2009 bzw. nach Einreichung weiterer Unterlagen durch die Antragsteller mit Schreiben vom 14.11.2009 (Bl. 409 ff BA) gezeigt haben - eine ausreichende Aufklärung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht möglich.

    Denn zum einen haben die Antragsteller im Rahmen des beim vorliegenden Senat betriebenen Beschwerdeverfahrens L 7 AS 263/08 ER selbst erklärt, dass der Antragsteller zu 2) ab Januar 2008 über ein Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit in Höhe von durchschnittlich 1.600,00 EUR monatlich verfüge.

    Da somit nicht unerhebliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Antragsteller zu 2) weiterhin die von ihm im Rahmen des Verfahrens L 7 AS 263/08 ER angegebenen 1.600,00 EUR monatlich erzielt, da den Antragstellern Kindergeldleistungen zufließen und da der Antragsteller zu 3) [J.) nach den eigenen Angaben seit dem 01. August 2009 eine monatliche Ausbildungsvergütung in Höhe von brutto 550, 00 EUR erhält, liegen erhebliche Anhaltspunkte dafür vor, dass bedarfsdeckende Finanzmittel vorhanden sind.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2009 - L 9 AS 675/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2010 - L 7 AS 1292/09
    Mit Beschluss vom 18. Mai 2009 (Az.: L 9 AS 675/08 ER) verpflichtete das Landessozialgericht - LSG - Niedersachsen-Bremen den Antragsgegner, den Antragstellern für die Zeit vom 01. September 2008 bis zum 31. August 2009 Grundsicherungsleistungen in Höhe von 1.207,61 EUR monatlich auf Darlehensbasis und gegen Einräumung einer dinglichen Sicherung zu gewähren.

    Im Rahmen des vorliegenden Eilverfahrens ist jedoch - wie die Bemühungen des angerufenen Senats in dem Verfahren L 7 AS 263/08 ER, des 9. Senats des LSG in dem Verfahren L 9 AS 675/08 ER und des Antragsgegners aufgrund des Fortzahlungsantrags vom 28.08.2009 bzw. nach Einreichung weiterer Unterlagen durch die Antragsteller mit Schreiben vom 14.11.2009 (Bl. 409 ff BA) gezeigt haben - eine ausreichende Aufklärung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht möglich.

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2010 - L 7 AS 1292/09
    Ist im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage jedoch nicht möglich, so ist eine Entscheidung auf der Grundlage einer Folgenabwägung unter Berücksichtung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers einerseits und der öffentlichen Belange des Antragsgegners andererseits vorzunehmen (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG - Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, S. 927 ff).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2011 - L 11 AS 115/11
    Für den nachfolgenden Zeitraum ab 1. September 2009 lehnte der 7. Senat den Erlass einer weiteren einstweiligen Anordnung ab (Beschluss vom 26. Januar 2010 - L 7 AS 1292/09 B ER).

    Wie bereits in den vorangegangenen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (L 7 AS 263/08 ER, L 9 AS 675/08 ER und L 7 AS 1292/09 B ER) kann auch im vorliegenden Verfahren die für die Gewährung von SGB II-Leistungen erforderliche Tatbestandsvoraussetzung der Hilfebedürftigkeit (§ 9 SGB II) nicht als glaubhaft gemacht angesehen werden.

    Die Antragsteller haben nicht nachvollziehbar dargelegt, weshalb der Antragsteller das Unternehmen gleichwohl über mehrere Jahre fortgeführt hat (vgl. hierzu auch bereits S. 7f. des Beschlusses des 7. Senats des erkennenden Gerichts vom 26. Januar 2010 - L 7 AS 1292/09 B ER).

    Die nach alledem aufgrund der derzeit nicht möglichen vollständigen Aufklärung der Sach- und Rechtslage erforderliche Folgenabwägung (vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005, a.a.O.) fällt - wie bereits in der Entscheidung des 7. Senats vom 26. Januar 2010 (L 7 AS 1292/09 B ER) - zu Ungunsten der Antragsteller aus.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2010 - L 7 AS 1293/09
    Zur weiteren Begründung wird auf den Beschluss des Senats vom heutigen Tage in dem Verfahren L 7 AS 1292/09 B ER Bezug genommen.
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